Aktualisierungskurs für Projektleiter und BBS in gentechnischen Anlagen

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Der Aktualisierungskurs ist staatlich anerkannt und ist in allen Bundesländern gültig. Er muss mindestens aller 5 Jahre wiederholt werden!

Aktualisierungskurs zur Fortbildung/Weiterbildung als Projektleiter oder als Beauftragter für die Biologische Sicherheit nach § 28 Abs. 3, 4 der am 15.08.2019 verkündeten neuen Gentechnik-Sicherheitsverordnung (neue GenTSV) für 330,00 € zuzüglich MwSt.

Es geht weiter! Für 2026 bieten wir Termine für ein Live-ZOOM-Webinar mit neuen Themen für die nächste 5-Jahres-Periode an:

Unsere Referenten sind seit vielen Jahren aktiv an der Überwachung von Gentechniklaboren beteiligt. Dadurch besitzt unser Kurs einen hohen Bezug zur Praxis.

Ohne Abschlusstest! Teilnahmeurkunde wird sofort zugesandt!

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Online-Anmeldung Aktualisierungskurs Projektleiter und BBS Gentechnik

Ein Anmeldeformular und Hintergrundinformationen zur Durchführung der Live-Stream Webinare finden Sie hier:

Dieser Kurs kann auch als In-House-Kurs gebucht werden!

1. Stunde:

Pflichten und Rechte des Projektleiters und des BBS

Zunächst werden die Verantwortlichkeiten des Projektleiters in einer gentechnischen Anlage besprochen. Dabei wird dargelegt, wie die Verantwortlichkeiten bei der Bestellung mehrerer Projektleiter festgelegt werden kann. Es werden allgemein gültige Aussagen zur den Pflichten des Projektleiters näher erläutert.

Die Verantwortlichkeit des Projektleiters, dass erst bei dem Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit der genetechnischen Arbeit begonnen werden darf, wird systematisch und anhand von Beispielen erklärt.

Weitere Verantwortlichkeiten, wie zum Beispiel die Durchführung von Belehrungen, werden besprochen.

Wann der Einsatz betriebsfremder Projektleiter in Erwägung gezogen werden kann, wird thematisiert.

Die Aufgaben des Beauftragten für die Biologische Sicherheit (BBS) wird im nächsten Abschnitt behandelt. Dabei geht es aber auch um die Pflichten des Betreibers gegenüber dem BBS.

Es werden die in der GenTSV und dem GenTG beschriebenen Ordnungswidrigkeitstatbestände gegenübergestellt und diskutiert.

Schließlich wird anhand von Beispielen die Übertragung der Betreiberpflichten auf den Projektleiter thematisiert.

2. Stunde:

Betriebsanweisung, Hygieneplan und Hautschutzplan

Zuerst werden die Grundlagen für das Erstellen einer übersichtlichen und gesetzeskonformen Betriebsanweisung besprochen und erläutert.

Anhand eines Beispiels wird auf die verschiedenen möglichen Abschnitte eingegangen. Dabei bilden die Erstellung einer gemeinsamen Betriebsanweisung nach GenTSV §17 und BioStoffV §14 sowie die Aufteilung der Betriebsanweisung in einen speziellen Teil und einen allgemeinen Teil den Ausgangspunkt.

Im zweiten Teil steht der Hygieneplan im Mittelpunkt.

Zunächst erfolgt anhand eines Beispiels eine ausführliche Einführung in die Inhalte eines Hygieneplanes in Kombination mit dem Hautschutzplan.

Im nächsten Punkt erfolgt eine Problemdiskussion über die Verwendung von geeigneten Desinfektionsmitteln.

Dabei wird auf die vorgeschriebene Verwendung von Desinfektionsmitteln, die in den Listen der VAM, des RKI oder der DGHM stehen, hingewiesen. Anhand der Flächendesinfektion werden Probleme bei der Anwendung dieser Listen diskutiert.

Weiter wird besprochen, wie die Gefahren bei der Anwendung von Desinfektionsmitteln minimiert werden können.  

Im Mittelpunkt stehen dabei Empfehlungen der KRIKO und des RKI und die zentrale Frage, wie lange bestimmte Mikroorganismen auf Oberflächen überleben können.

Im letzten Abschnitt wird ein separater Hautschutzplan vorgestellt und auf das sogenannte STOP-Prinzip zur Vermeidung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen eingegangen.

3. Stunde

Sicherheitsrelevante Einrichtungen

Zunächst werden die Anforderungen an sicherheitsrelevante Einrichtungen nach Gentechnikrecht angesprochen. Es werden sicherheitsrelevante Einrichtungen aufgezählt und im einzelnen diskutiert.

Den nächsten Schwerpunkt bilden Mikrobiologische Sicherheitswerkbänke. Es werden Themen besprochen, wie Schutzeigenschaften, HEPA-Filtereinheiten, die Einteilung in 3 Klassen sowie die Unterschiede zwischen 2- und 3-Filtersystemen.

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die ausführliche Darstellung der Prozessvalidierung und der technischen Funktionsweise von Autoklaven. Dabei steht die Empfehlung der ELATC zum Einbau für Neuanlagen, Nachrüstung oder Ergänzung und zur Wahl der Abluftbehandlung von Autoklaven im Mittelpunkt.

Raumlufttechnische Anlagen haben ab der Schutz/Sicherheitsstufe 3 wichtige Funktionen, auf die im Folgenden eingegangen wird.

4. Stunde

Anzeige, Anmeldung und Genehmigung gentechnischer Anlagen

Anhand des von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG) vorgegeben Formblattschlüssels wird zuerst ein Überblick über die einzureichenden Antragsunterlagen gegeben.

Auch im weiteren Verlauf bilden die Antragsunterlagen der LAG den Leitfaden zur Erläuterung und Diskussion der einzureichenden Unterlagen.

Zunächst wird ausführlich aus didaktischen Gründen auf die Formblätter für die Anzeige, Anmeldung oder den Antrag auf Genehmigung sowie die Angaben zu Sicherheitsmaßnahmen im Laborbereich in den Sicherheitsstufen 2, 3 und 4 eingegangen.

Danach wird die stark vereinfachte Anzeige einer gentechnischen Anlage der Sicherheitsstufe 1 besprochen.

Weiterhin werden die für die Sicherheitsstufen 2 bis 4 notwendig Angaben zu den vorgesehenen gentechnischen Arbeiten, zu den Spenderorganismen, den Empfängerorganismen, den verwendeten Vektoren und den konstruierten gentechnisch veränderten Organismen dargestellt.

Besonders wird auf die Vermeidung nicht geforderter Angaben und auf Strategien zur Vermeidung von unnötigem bürokratischen Aufwand hingewiesen.

5. und 6. Stunde

Aktuelle Regelungen des Arbeitsschutzes

Nachdem im ersten 5-Jahreszyklus unseres Aktualisierungskurses für Projektleiter und BBS in gentechnischen Anlagen ein ausführlicher Überblick über den Arbeitsschutz in gentechnischen Laboren gegeben wurde, konzentriert sich der neu konzipierte Vortrag auf die Schwerpunkte der Gefährdungsanalyse sowie auf praktische Anwendungen unter Berücksichtigung von Rechtvorschriften für gentechnischen Laboratorien.

Nach den Hinweisen auf die gesetzlichen Grundlagen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (GBU) wird erneut aber vertieft auf die sieben Schritte zur Erstellung einer GBU eingegangen.

Es werden unter anderem die drei Kriterien zur Beurteilung von Gefährdungen und die Risikomatrix ausführlich erläutert.

Es werden Kurzbetriebsanweisung für die Nutzung von Geräten nach BGR 500 sowie für Gefahrstoffe nach §14 Gefahrstoffverordnung sowie die Abgrenzung von der Betriebsanweisung nach GenTSV und BioStoffV besprochen.

Ein zentraler, jetzt besonders ausführlich behandelter Punkt des Vortrages, sind Beispiele zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.

Im zweiten Teil des Vortrages, der praktischen Anwendungen unter Berücksichtigung von Rechtvorschriften für gentechnische Laboratorien, wird auf auf die Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefährdungsbeurteilungen nach BioStoffV, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nach GefStoffV, Arbeitsmedizinische Präventionsmaßnahmen nach ArbMedVV, den Schutz von Schwangeren und stillenden Müttern nach MuSchG sowie sicherheitsrelevante Einrichtungsgegenstände nach BetrSichV eingegangen, immer verknüpft mit Beispielen zur Dokumentation.

Stunde 7

Sicherheitsaspekte im Umgang mit Organismen in der Gentechnik

Nachdem zunächst auf die Risikobewertung gentechnischer Arbeiten eingegangen wird, beschäftigt sich der Vortrag mit den Bausteinen eines gentechnisch veränderten Organismus.

Verschiedene Transfersysteme für genetisches Material werden im Zusammenhang mit möglichen Sicherheitsproblemen dargestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Sonderfall „Gen-Drive“ eingegangen.

Als nächstes stehen gentechnisch hergestellte Arzneimittel und ihre klinische Anwendung im Mittelpunkt.

Ausführlich wird dann die Kennzeichnung, die Dokumentation, die Transportvorschriften sowie die Versenderpflichten beim Transport von gentechnisch veränderten Organismen besprochen.

Den Schluss bilden Informationen über das Nagoya Protokoll, das sich mit dem Zugang zu genetischen Ressourcen und der ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile beschäftigt.

Stunde 8

Aktualisierte und neue Stellungnahmen der ZKBS

In diesem Vortrag wird zunächst die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) mit ihrer Struktur und ihrem Aufgabenbereich vorgestellt.

Es folgt eine kurze Erläuterung, was biologische Sicherheitsmaßnahmen bedeuten, wer diese anerkennt und welche momentan angewandt werden.

Ein zentraler Punkt der Tätigkeit der ZKBS ist die Einstufung von Organsimen, die in gentechnischen Arbeiten verwendet werden, in die Risikogruppen 1-4. Es werden die in den letzten Jahren geänderten Einstufungen präsentiert und die damit zusammenhängenden Probleme anhand von Beispielen erläutert.  

Allgemeine Stellungnahmen spielen für die Risikobewertung ihrer Arbeiten eine wichtige Rolle. Deshalb werden nun aktualisierte und neue Stellungnahmen besprochen.

Zum Schluss wird die Stellung der Synthetischen Biologie hinsichtlich ihrer Einordnung in das Gentechnikrecht betrachtet.

Ende des Kurses

Der Kurs beginnt 8.15 Uhr und endet ca. 15.45 Uhr. Jede Unterrichtstunde dauert 45 Minuten und beinhaltet mindestens 10 Minuten Zeit für Diskussionen. Aller 2 Stunden gibt es eine 15-minütige Kaffeepause. Nach den ersten 4 Vorträgen ist eine Mittagpause von 45 Minuten geplant.